"Kein Richtervorbehalt bei Trunkenheitsfahrten!"
Pressemitteilungen • Okt 07, 2016 12:12 CEST
Ob der Verdacht einer Trunkenheitsfahrt vorliegt, kann grundsätzlich nur der kontrollierende Polizeibeamte beurteilen. Deshalb fordert der BADS (Bund gegen Alkohol und Drogen und Strassenverkehr) erneut, den in der Strafprozessordnung (Paragraph 81a) festgelegten sogenannten Richtervorbehalt abzuschaffen.